gemeinsames Versandverfahren

gemeinsames Versandverfahren
Das gemeinschaftliche Versandverfahren innerhalb der EU ist durch das g.V. zwischen Staaten der EU und der EFTA auf diese Staaten ausgeweitet worden. Die Ausdehnung auf künftige Mitgliedsstaaten der EU wie Bulgarien, Rumänien, Kroatien und ggf. die Türkei ist angedacht. Die Abwicklung ist im Unterschied zu Carnet TIR wesentlich einfacher.

Lexikon der Economics. 2013.

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